Am 01.08.2012 tritt das „Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschaeftsverkehr“ in Kraft. Dann sollen Verkaufsangebote im Web zwingend eine Schaltflaeche mit der Aufschrift „zahlungspflichtig bestellen“ erhalten.
Nisher tragen unsere Bestellbuttons die wenig verwunderliche Aufschrift „Bestellen“. Nun sind wir uns nicht mehr sicher, ob das ausreicht. Wir gehen davon aus, dass es zu einer weiteren Abmahnwelle (vulgo legaler Betrug) kommen wird.
Erst wird das Hambuger Landgericht mal wieder eines seiner Wunderurteile faellen (Wunderurteil heißt es, weil nach diesen Urteilen immer die Champusflaschenkorken so wunderbar in den beteiligten Anwaltskanzleien knallen) und dann werden die Rechner angeschmissen, um kostenpflichtige Abmahnungen zu versenden.
Und für Sie, lieber Kaeufer, bedeutet es eigenlich nur eines: Ihre Bestellung wird teuerer. Schon jetzt ist ein nicht unerheblicher Teil unserer Preiskalkulation der unsicheren Rechtssituation in unserem Lande geschuldet.
Denken Sie mal daran, wenn naechstes mal wieder einige Milliarden locker gemacht werden, wenn wieder eine Bank versagt. KOmisch nur, dass es dort keine Abmahnung gibt.