Warum ich aus unternehmerischer Sicht einen Wechsel in Stil und Personen in Deutschland befürworte, um nicht in einem musealen Umfeld leben und arbeiten zu müssen:
DSGVO – Datenschutz Grundverordnung
Die Bundesregierung führte die deutsche Version der DSGVO ein und versicherte, es würde keine Abmahnungen diesbezüglich geben. Natürlich sind wir nicht so naiv, das zu glauben.
Also gab es die ersten Abmahnungen, warum sollte den auch die Abmahnindustrie diese Gelddruckmaschine nicht anwerfen?
Dann fordert der Wirtschaftsflügel der CDU Schutz vor Abmahnungen und die Bundesregierung verspricht, diesen zu leisten. Ist natürlich nichts draus geworden, dafür sitzen zu viele Krähen im Bundestag.
Also machen die Gerichte, die Sache unter sich aus.
Hier der Tabellenstand:
LG Bochum – 8/2018: DSGVO Abmahnbarkeit abgelehnt.
LG Würzburg – 9/2018: Abmahnungen aufgrund eines DSGVO Verstoßes sind erlaubt.
OLG Hamburg – 10/2018: Abmahnungen aufgrund eines DSGVO Verstoßes sind erlaubt. (Das OLG Hamburg war schon immer sehr bemüht neuartige Geschäftsfelder für die Kollegen nicht unbestellt zu lassen.)
Und nun liebe Leser, Bürger und Kunden, was glauben Sie, wer das am Ende alles bezahlen wird?
Hanno Zwicker